28. Jul. 2022, 17:00 Uhr
Präzisierung betreffend absolutes Feuerverbot vom 27.07.2022
Aufgrund von vermehrten Nachfragen aus der Bevölkerung präzisieren wir die Verfügung vom 27.07.2022 wie folgt:
Unter „Feuern im Freien“ versteht sich das Feuern mit Holz oder Kohle. Sorgsames Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill ist erlaubt. Kann der Mindestabstand zum Waldrand von 50 Metern nicht eingehalten werden, sind alle Arten von Grills (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills) verboten.
Unter „Feuern im Freien“ versteht sich das Feuern mit Holz oder Kohle. Sorgsames Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill ist erlaubt. Kann der Mindestabstand zum Waldrand von 50 Metern nicht eingehalten werden, sind alle Arten von Grills (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills) verboten.