28. Nov. 2022, 12:00 Uhr
Medienmitteilung-Schweizweite Massnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe
In weiten Teilen Europas tritt das Vogelgrippe-Virus seit einiger Zeit vermehrt auf. Deshalb ist es keine Überraschung, dass die Krankheit auch in diesem Winterhalbjahr wieder in der Schweiz vorkommt: Der nun entdeckte erste Fall vom 16.11.2022 betrifft einen Graureiher und einen Pfau in einer Hobbyhaltung in der Gemeinde Seuzach im Kanton Zürich. Aufgrund dieser Feststellung hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Zusammenarbeit mit den Kantonen Massnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung der Vogelgrippe in der Schweiz zu verhindern. Die gesamte Schweiz wird zum Kontrollgebiet mit einheitlichen Massnahmen ernannt. Die Massnahmen sollen unsere Hausgeflügelbestände schützen, dies geschieht in erster Linie durch die strikte Trennung unserer Hausgeflügelbestände von Wildvogelbeständen.
Wir erinnern nochmals an die seit dem 01.01.2010 bestehende Registrierungspflicht für Geflügelhaltungen. Diese gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren.
Wir erinnern nochmals an die seit dem 01.01.2010 bestehende Registrierungspflicht für Geflügelhaltungen. Diese gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren.