19. Mär. 2021, 09:00 Uhr
Öffentliche Auflage Hochwasserschutzprojekt Wigger
Vom 19. März bis 19. April 2021 liegen die Projektpläne für die Projektteilung des Hochwasserschutzprojekts an der Wigger in den Gemeinden Zofingen und Strengelbach öffentlich auf.
Das Hochwasserschutzprojekt an der Wigger in den Gemeinden Zofingen und Strengelbach wird unter anderem durch die schwierige Situation am Aeschwuhr seit Jahren verzögert. Durch das Aeschwuhr werden viele Themen in das Hochwasserschutzprojekt hineingetragen, die nicht hochwasserrelevant sind und hauptsächlich ein Gebiet beeinflussen, das ausserhalb des Projektperimeters liegt.
Mit der Aufteilung in die zwei Projekte "Abschnitt Autobahn" und "Abschnitt Aeschwuhr/Bleiche" wird der Fokus wieder verstärkt auf die Massnahmen in Zofingen und Strengelbach gerichtet, um den wichtigen Hochwasserschutz für die beiden Gemeinden zu gewährleisten. Bautechnisch können die zwei Projekte unabhängig voneinander realisiert werden. Die Trennung beim heutigen Pumpwerk Tränkerecht ist günstig, da auf Zofinger Seite entlang des Bleicheareals bereits ein Querdamm besteht und an dieser Stelle in der Wigger eine Sohlschwelle eingebaut wurde, an der die jeweilige neue Sohlenlage gut angeschlossen werden kann.
Die Projektpläne für die Projektteilung, inklusive Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle, sowie das Rodungsgesuch liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 19. März bis 19. April 2021, in den Gemeindeverwaltungen von Zofingen, Strengelbach, Brittnau und Oftringen öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar.
Die vorliegende Projektaufteilung teilt das bereits öffentlich aufgelegte Projekt in zwei eigenständige Abschnitte Autobahn und Bleiche. Damit der Abschnitt Autobahn vorgezogen und selbständig gebaut werden kann, enthält diese Projektaufteilung als weitere Projektänderung einige Anpassungen im Abschnitt Autobahn. Im anderen Abschnitt (Bleiche) sind keine Anpassungen nötig, um den Abschnitt Autobahn realisieren zu können.
Einwendungen gegen die Projektteilung sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Es können nur Einwendungen gegen die Aufteilung als solche und gegen die Projektänderungen im Abschnitt Autobahn erhoben werden, nicht aber gegen die Projektinhalte des bisherigen ungeteilten Projekts. Die bisherigen Einwendungen bleiben bestehen und werden mit der jeweiligen Projektbewilligung abgehandelt werden (sie müssen und können also nicht neu eingereicht werden).
Vor der Projektauflage erfolgt die Profilierung der Massnahmen im Gelände. Voraussichtlich wird dies wenige Tage vor Beginn der Auflage erfolgen.Die Unterlagen der Projektauflage sind auch auf unserer Homepage veröffentlicht. Sie gelangen mit Anwahl des untenstehenden Links zu den Dokumenten.
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