Genehmigung Richtplan Verkehr Ipsach
Der Richtplan Verkehr wurde am 12.08.2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Ipsach genehmigt. Im Anschluss
wurde der Richtplan dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) zur definitiven Bewilligung
eingereicht. Das AGR hat den Richtplan Verkehr am 20.02.2025 genehmigt.
Der Richtplan setzt den Fokus auf den Fuss- und Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr. Die Förderung soll mit Massnahmen wie Erhöhung des Anteils ÖV, kurze, direkte und attraktive Fusswege sowie Schliessung der Lücken im Velonetz umgesetzt werden. Die Auswirkungen des Verkehrs sollen so minimiert werden, dass die Sicherheit, die Aufenthaltsqualität und die Minderung von Immissionen (Lärm, Luft und Staub) Vorrang gegenüber höheren Geschwindigkeiten haben. Der motorisierte Individualverkehr soll nicht weiter zunehmen. Auf einigen Quartierstrassen gilt bereits heute Tempo 30. Zudem sind Petitionen hängig, die in gewissen Wohnquartieren auch Tempo 30 fordern. Der Richtplan sieht flächendeckend Tempo 30 und vereinzelt auch Begegnungszonen (Tempo 20) auf den Quartierstrassen vor.
Der Richtplan Verkehr besteht aus:
Erläuterungsbericht mit Massnahmenblättern
Richtplan Erschliessung
Strassenverzeichnis
Richtplan Fussverkehr
Richtplan Velonetz
Übergeordnete Planungsgrundlagen Gemeinde (gemäss Seite 29 Erläuterungsbericht)
Zonenplan Gewässerraum und Naturgefahren
Kontaktperson
Beat Perler, Gemeinderat
Ressort Öffentliche Sicherheit