Inkraftsetzung der totalrevidierten Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Trüllikon per 1. Januar 2022
Betrifft: 8466 Trüllikon
Angaben zum Erlass
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 die von den Stimmberechtigten am 26.09.2021 an der Urne beschlossene und vom Regierungsrat des Kantons Zürich am 01.12.2021 (mit Bemerkung) genehmigte Totalrevision der Gemeindeordnung der PolitischenGemeinde Trüllikon auf den 01.01.2022 in Kraft gesetzt.
Bemerkung: Die Gemeinde Trüllikon wird dazu verpflichtet, anlässlich der nächsten Revision der Gemeindeordnung, Art. 14 Ziff. 5 und Art. 26 Abs. 2 Ziff. 10 aufeinander abzustimmen. Die Befugnis zur Festsetzung der Bau- und Niveaulinien für kommunale Anlagen bleiben in der Zwischenzeit weiterhin beim Gemeinderat.
Erlassnummer: 276 / 2021
Erlassdatum: 14.12.2021
Kontaktstelle
Gemeinde Trüllikon, Diessenhoferstrasse 11, 8466 Trüllikon