Dauernde Verkehrsanordnung – Parkfelder Niederfeldstrasse
Im Zusammenhang mit der Einführung der Tempo-30-Zone Lüss/Breiten wurde mit Verfügung vom 30. September 2021 die Anzahl neuer Parkfelder auf der Niederfeldstrasse von ursprünglich 20 auf 12 reduziert. Diese Verfügung wurde angefochten und aufgehoben sowie zur ergänzenden Feststellung des Sachverhaltes und zum Neuentscheid an die Kantonspolizei zurückgewiesen. Nach Rücksprache mit der Gemeinde, sowie Überprüfung des Sachverhaltes, wird an der Anordnung von 12 neuen weissen Parkfeldern auf der Niederfeldstrasse in Wiesendangen festgehalten.
Die vollständig begründete Verfügung ist auf der Homepage der Gemeinde Wiesendangen oder im angehängten Dokument abrufbar.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 22.04.2025
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Wiesendangen, 21. März 2025
Gemeinderat Wiesendangen