28. Jul. 2022, 14:45 Uhr
Vorsicht im Umgang mit Feuer und Feuerwerk
Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Zürich seit dem 21. Juli 2022 ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills. Ein Mindestabstand von 200 Metern vom Waldrand muss für das Abfeuern von Feuerwerk (Raketen, Vulkane usw.) und das Entfachen von Brauchtumsfeuern (1.-August-Feuer) eingehalten werden.
Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z. B. auf befestigen Plätzen).
Die öffentlichen Grill- und Feuerstellen wurden bereits mit entsprechenden Feuerverbotstafeln ausgestattet.
Die Sicherheitskommission der Gemeinde Wiesendangen hat die Lage in der Gemeinde laufend beobachtet und die Situation eingeschätzt. Die Mitglieder der Kommission haben intensiv über ein mögliches allgemeines Feuer- und/oder Feuerwerksverbot diskutiert. Die Sicherheitskommission ist zum Entscheid gekommen, dass auf ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot verzichtet wird und an die Eigenverantwortung der Einwohnerinnen und Einwohner appelliert wird. Die Situation wird weiterhin genau beobachtet und wenn nötig werden Massnahmen eingeleitet.
Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, verantwortungsvoll mit Feuer und Feuerwerk umzugehen und folgende Verhaltensregeln dringend einzuhalten (ergänzend zu oben erwähnten Vorschriften):
Offizielle 1. August-Feier
Die offizielle 1. August-Feier findet statt. Das Programm dazu finden Sie unter https://www.wiesendangen.ch/anlaesseaktuelles/5153696
Weil der Mindestabstand zum Wald nicht eingehalten werden kann, darf auf dem Festgelände das Höhenfeuer nicht entfacht werden und es darf kein Feuerwerk abgefeuert werden. Es gilt auf dem ganzen Festgelände ein Feuerverbot.
Wiesendangen, 28. Juli 2022
Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z. B. auf befestigen Plätzen).
Die öffentlichen Grill- und Feuerstellen wurden bereits mit entsprechenden Feuerverbotstafeln ausgestattet.
Die Sicherheitskommission der Gemeinde Wiesendangen hat die Lage in der Gemeinde laufend beobachtet und die Situation eingeschätzt. Die Mitglieder der Kommission haben intensiv über ein mögliches allgemeines Feuer- und/oder Feuerwerksverbot diskutiert. Die Sicherheitskommission ist zum Entscheid gekommen, dass auf ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot verzichtet wird und an die Eigenverantwortung der Einwohnerinnen und Einwohner appelliert wird. Die Situation wird weiterhin genau beobachtet und wenn nötig werden Massnahmen eingeleitet.
Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, verantwortungsvoll mit Feuer und Feuerwerk umzugehen und folgende Verhaltensregeln dringend einzuhalten (ergänzend zu oben erwähnten Vorschriften):
- Kein brennendes oder glühendes Material wegwerfen (Zigaretten, Zündhölzer etc.)
- Feuer laufend überwachen und Funkenwurf sofort löschen, gegebenenfalls die Feuerwehr über Tel. 118 alarmieren
- Bei starkem und böigem Wind auf Feuer und Feuerwerk verzichten
- Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am Nationalfeiertag (1. August) gestattet
- Warnhinweise auf der Feuerwerksverpackung beachten und Gebrauchsanweisung befolgen
- Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände beim Zünden von Feuerwerk zu Menschen, Tieren, Gebäuden und brennbaren Materialien sind zwingend einzuhalten
- Feuerwerk nur von befestigtem, nicht brennbarem Untergrund wie Kiesplätzen und geteerten Flächen abbrennen
- Es gilt die Eigenverantwortung
Offizielle 1. August-Feier
Die offizielle 1. August-Feier findet statt. Das Programm dazu finden Sie unter https://www.wiesendangen.ch/anlaesseaktuelles/5153696
Weil der Mindestabstand zum Wald nicht eingehalten werden kann, darf auf dem Festgelände das Höhenfeuer nicht entfacht werden und es darf kein Feuerwerk abgefeuert werden. Es gilt auf dem ganzen Festgelände ein Feuerverbot.
Wiesendangen, 28. Juli 2022