24. Nov. 2022, 14:40 Uhr
Vogelgrippe: Meldepflicht für Geflügelhaltungen
Wie bereits informiert wurde, sind in der Gemeinde Seuzach in einer privaten Tierhaltung zwei Fälle von Vogelgrippe entdeckt worden. Um den Seuchenbetrieb sind eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet worden. In diesen Zonen gelten Auflagen für Geflügelhaltungen, um eine Verschleppung zu verhindern.
Die Tierseuchen-Gesetzgebung besagt klar, dass Geflügelhaltungen (auch Hobbyhaltungen mit ganz wenigen Tieren) beim zuständigen kantonalen Veterinäramt registriert sein müssen. Das Veterinäramt und der Gemeinderat Wiesendangen bitten die noch nicht registrierten Halterinnen und Halter von Geflügel, ihre Geflügelhaltungen umgehend via online-Tool des Veterinäramtes zu registrieren.
Die Tierseuchen-Gesetzgebung besagt klar, dass Geflügelhaltungen (auch Hobbyhaltungen mit ganz wenigen Tieren) beim zuständigen kantonalen Veterinäramt registriert sein müssen. Das Veterinäramt und der Gemeinderat Wiesendangen bitten die noch nicht registrierten Halterinnen und Halter von Geflügel, ihre Geflügelhaltungen umgehend via online-Tool des Veterinäramtes zu registrieren.