Kehricht
Hauskehricht entsorgen Sie mit den gebührenpflichtigen KEBAG-Kehrichtsäcken mit 17, 35, 60 oder 110 Liter-Inhalt. Container werden nur entleert, wenn sie ausschliesslich mit KEBAG-Säcken gefüllt sind. Private Gebinde bis 60 Liter, Bündel, Schachteln oder Gegenstände bis 10 kg müssen mit gebührenpflichtigen Bündelmarken versehen werden.
Sperrgut kann der Hauskehrichtsammlung mitgegeben werden. Für Sperrgut bis 20 kg (Höchstlänge 120 cm) oder nicht offizielle Säcke bis 110 Liter verwenden sie gebührenpflichtige Sperrgutmarken. Für grössere Stücke müssen zwei Sperrgutmarken verwendet werden.