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24. Feb. 2023, 12:00 Uhr

Praxisänderung bezüglich der Bewilligung von gebundenen Ausgaben

Der Gemeinderat Wiesendangen möchte seinen Spielraum bei der Bewilligung von Ausgaben künftig vermehrt nutzen und reine Sanierungsprojekte, insbesondere von Strassenabschnitten, als gebunden erklären. Der Gemeinderat verspricht sich dadurch eine Erhöhung der Effizienz des Umsetzungsprozesses.

Der Gemeinderat verfolgte bisher die Praxis, dass alle Strassensanierungsprojekte mit einer Kreditsumme von über CHF 300'000.- der Gemeindeversammlung vorgelegt wurden. Theoretisch hätten reine Sanierungsprojekte (eins zu eins Ersatz) aber bereits bisher auch als gebunden erklärt und durch den Gemeinderat freigegeben werden können.

Ausgaben gelten als gebunden, wenn die Gemeinde durch einen rechtssetzenden Erlass (Gesetze, Verordnung, Reglement, rechtssetzender Vertrag), einen gerichtlichen Entscheid, dem ein rechtssetzender Erlass zu Grunde liegt, oder durch einen vorangegangenen Verpflichtungskreditbeschluss zu ihrer Vornahme verpflichtet ist und ihr hinsichtlich der sachlichen, zeitlichen und örtlichen Umsetzung kein erheblicher Entscheidungsspielraum bleibt.

Alle Voraussetzungen hinsichtlich der sachlichen, zeitlichen und örtlichen Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein, damit die Ausgabe als gebunden gilt. Ungeachtet der Höhe der geplanten Ausgabe liegt die Ausgabenkompetenz bei gebundenen Ausgaben beim Gemeinderat. Die Kompetenz des Gemeinderates wird damit begründet, dass es sinnlos ist, der Legislative (Gemeindeversammlung) einen Antrag vorzulegen, zu dem es weder Alternativen noch die Möglichkeit der Ablehnung gibt. Die Stimmberechtigten müssen die Möglichkeit haben, die Frage der Gebundenheit gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Öffentlichkeit ist daher über Beschlüsse zu gebundenen Ausgaben zu informieren. Dies trifft zumindest für jene Ausgabenbeschlüsse zu, die bei Vorliegen einer neuen Ausgabe in die Ausgabenkompetenz der Gemeindeversammlung (ab CHF 300'000.-) oder der Urnenabstimmung (ab CHF 2 Mio.) fallen würden. Die Information erfolgt jeweils über das amtliche Publikationsorgan sowie die Homepage der Gemeinde.

Bei Projekten mit gebundenen sowie nicht gebundenen Kosten wird künftig nur der nicht gebundene Teil der Gemeindeversammlung vorgelegt, falls dieser die Grenze von CHF 300'000.- überschreitet. In den Beschlüssen des Gemeinderates wird künftig genau ausgewiesen werden, welcher Teil gebunden ist und welcher nicht, mit dem Hinweis auf die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.

Der Gemeinderat wird die Rechnungsprüfungskommission (RPK) im Vorfeld zu Gebundenheitserklärungen (Ausgaben ab CHF 300’00.-) künftig anhören, um abzuklären, ob bezüglich Gebundenheit deckungsgleiche Einschätzungen zwischen dem Gemeinderat und der RPK bestehen.

Der Gemeinderat möchte Sanierungen künftig schneller und präziser durchführen können. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind gegeben. Mit der Praxisänderung verspricht sich der Gemeinderat eine Erhöhung der Effizienz des Umsetzungsprozesses bei reinen Sanierungsprojekten.    

Stellungnahme Rechnungsprüfungskommission (RPK)  

Die vom Gemeinderat vorgeschlagene Praxisänderung wurde mit der RPK besprochen. Da man sich gut auf die aufgeführten Rahmenbedingungen einigen konnte (genauer Ausweis gebundene / nicht gebundene Kosten sowie Anhörung der RPK bezüglich Einschätzung zur Gebundenheit), ist die RPK mit der Praxisänderung einverstanden. Die Effizienz des politischen Prozesses wird dadurch erhöht (insbesondere bezüglich schnellerer Entscheide für notwendige Ausgaben) und der Zugang zu den Informationen bleibt grundsätzlich gewährleistet. Mittels des politischen Instruments der Stimmrechtsbeschwerde können Entscheide nach ihrer Publikation nach wie vor angefochten werden.

Die Gemeinde richtet sich bei ihren Strassensanierungen nach einer vorliegenden Mehrjahresplanung, die mit einem Expertenbüro entwickelt, regelmässig revidiert und besprochen wird. So sind nachhaltige, vorausschauende und regelmässig anfallende Sanierungsinvestitionen gewährleistet. Die RPK wird zukünftig bei der Budgetprüfung ein noch stärkeres Augenmerk auf die geplanten Investitionen legen, die auch im Rahmen der Gemeindeversammlung zur Budgetentscheidung ausgeführt werden können.

Sollte die RPK bei als gebunden deklarierten Ausgaben Diskussionsbedarf erkennen, wird sie sich für eine Diskussion an der Gemeindeversammlung einsetzen.

Gemeinderat Wiesendangen 

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