Maskentragpflicht
Bitte tragen Sie eine Maske im öffentlichen, belebten Raum, wo der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann.
Zum öffentlichen Raum zählen beispielsweise Strassen, Trottoirs, Parks und Spielplätze. Im Details heisst das, dass zusätzlich zur bereits bestehenden Maskentragpflicht drinnen, diese gilt:
- in Fussgängerzonen, rundum Einkaufsläden (Volg), etc.
- überall, wo es so viele Personen hat, dass Sie den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht einhalten können. Dies gilt auch, wenn Sie Freunde und Bekannte unterwegs treffen und den Abstand nicht einhalten können.
Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Der Regierungsrat und der Kantonale Krisenstab Basel-Landschaft rufen die Bevölkerung dringend auf, die Distanz- und Hygienevorgaben weiterhin einzuhalten, die Kontakte sowie den Bewegungsradius möglichst klein zu halten und sich beim Auftreten von Grippe- oder Erkältungssymptomen sofort testen zu lassen.
Gemeindeverwaltung Diegten
(aufgrund Medienmitteilung Kant. Krisenstab Basel-Landschaft / Publikation des BAG)