17. Februar 2023
Dauernde Verkehrsanordnung Tempo 30 Zone Dorfstrasse
Im gegenseitigen Einvernehmen der Gemeinde Wiesendangen und der Baudirektion des Kantons Zürich, Tiefbauamt, vom 30.06.2022 hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Wiesendangen, Zone Dorfstrasse
Auf folgender Strasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert. ·
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8010 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 20. März 2023
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8010 Zürich
Publizierende Stelle:
Tiefbauamt des Kantons Zürich
Wiesendangen, Zone Dorfstrasse
Auf folgender Strasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert. ·
- Dorfstrasse, Abschnitt ab Liegenschaft Nr. 3 bis Liegenschaft Nr. 98
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8010 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 20. März 2023
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8010 Zürich
Publizierende Stelle:
Tiefbauamt des Kantons Zürich