Vorausrechnungen Gemeindesteuern 2021
Die Vorausrechnungen wurden bereits an alle steuerpflichtigen Personen verschickt. Gegen die provisorische Steuerrechnung kann keine Einsprache erhoben werden und es werden auch keine provisorischen Rechnungen unsererseits ersetzt/korrigiert. Sollte Ihre Rechnung entweder zu hoch oder zu tief ausgefallen sein, können Sie den Steuerbetrag individuell anpassen.
Zahlungsfristen, Skonto und Verzugszins
Die Fälligkeit für die provisorische Steuerrechnung ist der 31. Oktober 2021.
Wer seine Rechnung bis zum 31. Mai 2021 bezahlt (oder auch nur einen Teil davon), kann von einem Skontoabzug auf dem bereits bezahlten Betrag von 3% profitieren. Diese Skontogutschrift kann höchstens auf dem effektiv geschuldeten Steuerbetrag erfolgen. Wenn die definitive Steuerrechnung tiefer ausfällt, wird der Skontoabzug entsprechend angepasst.
Wer seine Rechnung bis zum 31. Oktober 2021 noch nicht beglichen hat, muss ab dem 1. November 2021 auf dem effektiv geschuldeten Steuerbetrag 4.5% Verzugszins bezahlen.
Wichtig
Für die Zahlung ist derjenige Einzahlungsschein zu verwenden, welcher Ihrer Vorausrechnung beigelegt ist. Sofern Sie weitere Einzahlungsscheine benötigen, können Sie diese bei der Gemeindeverwaltung, Steuerabteilung, beziehen oder direkt auf unserer Homepage bestellen.
Informationen zur Steuererklärung 2020
Anfang Februar 2021 erhalten alle Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungsformulare für das Steuerjahr 2020. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mit den notwendigen Beilagen bis am 31. März 2021 bzw. bis am 30. Juni 2021 (für Selbstständigerwerbende) einzureichen.
Es wird automatisch eine stillschweigende Frist von 2 Monaten über die auf der Steuererklärung aufgedruckten Ersteinreichungsfrist gewährt. Eine darüber hinausgehende Frist kann im Internet unter www.steuern.bl.ch unter dem Link «Fristerstreckung für Privatpersonen» beantragt werden.
Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2020 steht das Progamm «EasyTax 2020» ab Anfang Februar 2021 zum Herunterladen bereit.