5. Apr. 2024, 10:57 Uhr
Information Hundevorfälle
Sehr geehrte Bevölkerung
Der Umgang mit Hund und deren Besitzer, sowie mit fremden Hunden und anderen Hundebesitzern ist oftmals angespannt/aufreibend/nicht einfach. Gerade deshalb ist es wichtig, sich korrekt zu verhalten.
Zu melden ist, wenn ein Hund:
a. Tiere oder Menschen erheblich verletzt hat oder
b. Anzeichen eines übermässigen Aggressionsverhaltens zeigt.
Zur Meldung verpflichtet sind Tierärzte, Ärzte, die Polizei Basel-Landschaft, die Gemeinden, Zollorgane und Hundeausbildende. Bitte beachten Sie, bei Vorfällen mit Hunden oder deren Besitzern, die Gemeindepolizei während den Büro Öffnungszeiten der Gemeinde Zwingen (08.00 Uhr bis 17:00 Uhr) zuständig ist.
Frau Lotte Wittmer, Tel +41 61 766 96 27 ist zuständig als Gemeindepolizistin in der Gemeinde Zwingen. Ausserhalb der Büro Öffnungszeiten, sowie an Wochenenden und an Feiertagen ist die Kantonspolizei unter Tel. 117 zuständig.
Der Umgang mit Hund und deren Besitzer, sowie mit fremden Hunden und anderen Hundebesitzern ist oftmals angespannt/aufreibend/nicht einfach. Gerade deshalb ist es wichtig, sich korrekt zu verhalten.
Zu melden ist, wenn ein Hund:
a. Tiere oder Menschen erheblich verletzt hat oder
b. Anzeichen eines übermässigen Aggressionsverhaltens zeigt.
Zur Meldung verpflichtet sind Tierärzte, Ärzte, die Polizei Basel-Landschaft, die Gemeinden, Zollorgane und Hundeausbildende. Bitte beachten Sie, bei Vorfällen mit Hunden oder deren Besitzern, die Gemeindepolizei während den Büro Öffnungszeiten der Gemeinde Zwingen (08.00 Uhr bis 17:00 Uhr) zuständig ist.
Frau Lotte Wittmer, Tel +41 61 766 96 27 ist zuständig als Gemeindepolizistin in der Gemeinde Zwingen. Ausserhalb der Büro Öffnungszeiten, sowie an Wochenenden und an Feiertagen ist die Kantonspolizei unter Tel. 117 zuständig.
Bitte wenden Sie sich umgehend an die Kantonspolizei BL, sollte unsere Gemeindepolizistin nicht erreichbar sein. Hundevorfälle sind umgehend zu melden.
Kantonale Vereinbarung zwischen der Gemeinde Zwingen und der Kantonspolizei Basel-Landschaft
Montag bis Freitag: 00.00 Uhr bis 08.00 Uhr,17.00 Uhr bis 24.00 Uhr (jeweils 15 Stunden) / 17:00 Uhr bis 08:00 Uhr · Samstag und Sonntag: 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr (jeweils 24 Stunden) Die offiziellen Feiertage im Kanton Basel-Landschaft gelten als Sonntage, unabhängig davon auf welchen Wochentag sie zu liegen kommen.
Die Kantonspolizei wie auch die Gemeindepolizei werden solche Vorfälle registrieren und gegebenenfalls dem Veterinäramt Baselland melden. Wir bitten die Bevölkerung eindringlich, von Einträgen in den Sozialen Medien abzusehen bei Vorfällen mit Hunden und deren Besitzern.
Wir danken für das Verständnis und für einen korrekten Umgang mit Hunden und deren Besitzern.
Gemeindeverwaltung Zwingen
Kantonale Vereinbarung zwischen der Gemeinde Zwingen und der Kantonspolizei Basel-Landschaft
Montag bis Freitag: 00.00 Uhr bis 08.00 Uhr,17.00 Uhr bis 24.00 Uhr (jeweils 15 Stunden) / 17:00 Uhr bis 08:00 Uhr · Samstag und Sonntag: 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr (jeweils 24 Stunden) Die offiziellen Feiertage im Kanton Basel-Landschaft gelten als Sonntage, unabhängig davon auf welchen Wochentag sie zu liegen kommen.
Die Kantonspolizei wie auch die Gemeindepolizei werden solche Vorfälle registrieren und gegebenenfalls dem Veterinäramt Baselland melden. Wir bitten die Bevölkerung eindringlich, von Einträgen in den Sozialen Medien abzusehen bei Vorfällen mit Hunden und deren Besitzern.
Wir danken für das Verständnis und für einen korrekten Umgang mit Hunden und deren Besitzern.
Gemeindeverwaltung Zwingen