6. Apr. 2021, 13:05 Uhr
Aufschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Gestützt auf die kantonale Bauverordnung über den Strassenverkehr (§ 50) sowie des Baureglements (§ 5) der Einwohnergemeinde Härkingen werden die Grundeigentümer aufgefordert, alle Bäume, Sträucher und Hecken entlang der öffentlichen Strassen aufzuschneiden. Die Höhe beträgt bei Strassen und Wegen 4,50 m. Über den Trottoirs und Fusswegen beträgt die Höhe 2,50 m. Zudem dürfen überhängende Äste Strassenbeleuchtungen und Verkehrstafeln nicht verdecken. (Skizze "Lichtraumprofil")
Bei Strassenkreuzungen, Einmündungen und Ausfahrten sind die Sichtbermen dauernd frei zu halten. Die Sichtbedingungen müssen in der Regel im Höhenbereich zwischen 0,50 m und 3,00 m erfüllt sein. (Skizze "Sichtberme")
Einmündungen in Kantonsstrassen |
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Zulässige Geschwindigkeit |
Beobachtungsdistanz |
Minimale Sichtweite |
50 km/h |
3.0 m |
60 m |
Kreuzungen mit Rechtsvortritt (Quartier) |
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Zulässige Geschwindigkeit |
Beobachtungsdistanz |
Minimale Sichtweite |
50 km/h |
3.0 m |
25 m |
Für Schäden und Unfälle, die aus Nichtbeachtung obiger Vorschriften entstehen, sind die Grundeigentümer voll haftbar. Wir danken für das Verständnis und die Mithilfe zu einer besseren Verkehrssicherheit.
Einwohnergemeinde Härkingen
Werk- und Umweltkommission