Stille Wahl
Für die auf den 9. Juni 2024 angesetzten Wahlen für das Stadtpräsidium, das Vize- und Gemeindeversammlungspräsidium sowie die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission für die Amtsperiode vom 01.07.2024 bis 30.06.2028 ist jeweils die Zahl der vorgeschlagenen Kandidaten nicht grösser als die Zahl der zu Wählenden.
Nach Prüfung der Wählbarkeit und der Gültigkeit der Unterschriften sind die vorgeschlagenen Personen gemäss § 6 Abs. 2 der Gemeindeordnung in stiller Wahl gewählt:
Stadtpräsident:
Pascal Bolliger, 1974, Kaufmann/Konditor-Meister, bisher
Gemeindeversammlungspräsident:
Stoffel Roland, 1966, dipl. Wirtschaftsprüfer, bisher
Vize- Gemeindeversammlungspräsident:
Schölly Benedikt, 1959, Pfarrer, bisher
Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK):
Roth Christian, 1974, Ingenieur HTL, bisher
Schmidlin Ueli, 1972, Financial Reporting Manager, neu
Thüring Stefan, 1973, Teamleiter Buchhaltung, bisher
Gemäss § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte werden somit die Urnenwahlen für das Stadtpräsidium, das Vize- sowie das Gemeindeversammlungspräsidium vom 9. Juni 2024 widerrufen.
Für die restlichen vier Sitze der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission findet am 30. Juni 2024 eine Nachwahl gemäss § 29 des Gesetzes über die politischen Rechte statt.
Wahlvorschläge können – wie bereits publiziert - bis spätestens Montag, 17. Juni 2024, 12.00 Uhr auf der Stadtverwaltung eingereicht werden. Wählbar sind alle Stimmberechtigen von Laufen. Gewählt ist, wer das Relative Mehr erreicht.
Dagegen kann innert 3 Tagen seit Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, Kasernenstrasse 31, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Das Beschwerdeverfahren kann Kostenfolgen auslösen.