17. Okt. 2023, 08:00 Uhr
Verfall provisorische Steuern 2023
Wir machen alle Steuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die ordentlichen Steuern 2023 bis zum 31. Oktober 2023 zu bezahlen sind. Ab November wird auf dem aktuellen Ausstand ein Verzugszins von 5.0% berechnet.
Falls eine fristgerechte Zahlung des Steuerausstands nicht möglich ist, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Für offene Forderungen ohne Ratenvereinbarung bzw. Stundung werden im November Mahngebühren erhoben. Wenn für ein Vorjahr eine Stundung beantragt und bewilligt wurde, wird diese nicht automatisch auch aufs 2023 übertragen. Für die rechtzeitige Zahlung danken wir. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Abteilung Finanzen
Falls eine fristgerechte Zahlung des Steuerausstands nicht möglich ist, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Für offene Forderungen ohne Ratenvereinbarung bzw. Stundung werden im November Mahngebühren erhoben. Wenn für ein Vorjahr eine Stundung beantragt und bewilligt wurde, wird diese nicht automatisch auch aufs 2023 übertragen. Für die rechtzeitige Zahlung danken wir. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Abteilung Finanzen