9. Aug. 2022, 11:15 Uhr
Wasserversorgung
Aufhebung der Massnahmen
Die aufgrund der anhaltenden Trockenheit am 20. Juli 2022 ausgesprochenen Massnahmen/Einschränkungen können per sofort aufgehoben werden.
Die aufgrund der anhaltenden Trockenheit am 20. Juli 2022 ausgesprochenen Massnahmen/Einschränkungen können per sofort aufgehoben werden.
An dieser Stelle weisen wir jedoch nochmals auf Art. 32 (öffentliche Hydranten) des Trinkwasserreglements der Gemeinde Obergoms hin:
- Die Hydranten dienen dem Wasserbezug zu Feuerlöschzwecken. Jede andere Wasserentnahme ohne vorherige Bewilligung der WV (Brunnenmeister) ist verboten.
- Hydranten, Schieber und Schiebertafeln sind vor Beschädigungen zu bewahren und müssen jederzeit zugänglich sein; sie dürfen nicht mit Material überdeckt werden.
- Die Bewilligung zur Benützung von Hydranten wird von der WV (Brunnenmeister) erteilt. Für jeden Personen- oder Sachschaden, der aus dem unsachgemässen oder nachlässigen Gebrauch der Hydranten entsteht, haftet der Benützer.