27. Mär. 2024, 09:20 Uhr
Erwahrung der Gemeinderatswahl vom 03.03.2024
Die Geschäftsprüfungskommission ist nach dem Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120) die Erwahrungsinstanz von Wahlen in den Gemeinderat. Am Sonntag, 03.03.2024 wurde für eine weitere Amtsperiode vom 01.07.2024 – 30.06.2028 in den Gemeinderat Nusshof mit einem absoluten Mehr von 35 Stimmen gewählt:
Innerhalb der gesetzlichen Frist gemäss § 83 (Gesetz über die politischen Rechte) ist gegen das Wahlresultat keine Beschwerde erhoben worden. Die RGPK Nusshof hat die Wahl am 20.03.2024 erwahrt. Herzliche Gratulation zur Wahl.
- Born Patrick (71 Stimmen)
Innerhalb der gesetzlichen Frist gemäss § 83 (Gesetz über die politischen Rechte) ist gegen das Wahlresultat keine Beschwerde erhoben worden. Die RGPK Nusshof hat die Wahl am 20.03.2024 erwahrt. Herzliche Gratulation zur Wahl.