31. Mär. 2024, 18:00 Uhr
Leinenpflicht für Hunde
1. April bis 31. Juli
Damit die Jungen stressfrei und gesund aufwachsen, gilt im Wald, an Waldrändern und auf angrenzenden Wiesen eine Leinenpflicht vom 1. April bis am 31. Juli. Zudem ist wichtig: Waldwege nicht verlassen und Jungtiere nicht anfassen. Wer seinen Hund trotzdem frei laufen lässt, riskiert eine Geldbusse sowie ein Strafverfahren.
Wildernde Hunde dürfen nach erfolgloser Mahnung durch die Jagdaufsicht erlegt werden.
Wildernde Hunde dürfen nach erfolgloser Mahnung durch die Jagdaufsicht erlegt werden.