20. Mär. 2024, 08:00 Uhr
Meldepflicht von Vermietern und Verwaltungen
Gerne möchten wir alle Vermieter und Verwaltungen daran erinnern, dass sie gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau verpflichtet sind, sämtliche ein-, um- und wegziehenden Personen innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Ab sofort ist es möglich, uns diese Meldungen online auf unserer Homepage (www.mumpf.ch) via Link unter der Rubrik: Gemeinde/Abteilungen/Einwohnerdienste/Ein- und Auszugsanzeige Vermieter (Drittmeldepflicht) zu übermitteln.
Nach wie vor sind aber auch schriftliche
Benachrichtigungen per Mail (einwohnerdienste@mumpf.ch) oder Post möglich. Vielen Dank für die fristgerechten Mitteilungen.
Einwohnerdienste Mumpf