2. Jun. 2020, 09:00 Uhr
Neuerungen Individuelle Prämienverbilligung IPV ab 2021
Wer im Kanton Zürich wohnt und in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV). Ab 2021 gilt im Kanton Zürich ein neues Gesetz.
Personen mit Anspruch auf eine IPV, erhalten bis Ende August 2020 ein Antragsformular mit der Post zugestellt.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der SVA Homepage (https://www.svazurich.ch/ipv) unter Prämienverbilligung 2021.
Allfällige Fragen sind neu direkt an die SVA zu richten.
SVA Zürich
Telefon: 044 448 53 75
E-Mail: info-ipv@svazurich.ch