5. Mär. 2021, 18:00 Uhr
Gewässerraum entlang des Diegterbachs
Der Gemeinderat hat für die Ausscheidung des Gewässerraums entlang des Diegterbachs ein externes Fachgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Fachgutachten ermittelt eine Gerinnesohlenbreite von 5 Meter. Das zuständige Amt für Raumplanung lehnt diese Breite ab, weil das eigens in Auftrag gegebene Fachgutachten eine Gerinnesohlenbreite von mindestens 8 Meter festlegt. Der Gemeinderat hat dennoch beschlossen, beim Regierungsrat eine Gerinnsohlenbreite von 5 Metern entlang des Diegterbachs zu beantragen.