Wahlanordnung für den 2. Wahlgang für die Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 – 2027
Der Gemeinderat hat den zweiten Wahlgang für die Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 bis 2027 auf den 13. Juni 2021 festgesetzt.
In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat.
Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 Abs. 2 GPR ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am 31. März 2021 schriftlich beim Gemeinderat Wiesendangen zu melden. Sie teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname sowie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Wiesendangen, 12. März 2021
Gemeinderat Wiesendangen