25. Sep. 2023, 11:00 Uhr
Verfall der Steuern 2023
Wir machen alle Steuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die ordentlichen Steuern 2023 bis zum 31. Oktober zu bezahlen sind. Ab 1. November muss ein Verzugszins von 5.0 % berechnet werden.
Falls eine fristgerechte Zahlung des Steuerausstands nicht möglich ist, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Für offene Forderungen ohne Ratenvereinbarung oder Stundung werden im November Mahngebühren erhoben. Für die rechtzeitige Zahlung danken wir. Abteilung Finanzen
Falls eine fristgerechte Zahlung des Steuerausstands nicht möglich ist, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Für offene Forderungen ohne Ratenvereinbarung oder Stundung werden im November Mahngebühren erhoben. Für die rechtzeitige Zahlung danken wir. Abteilung Finanzen